Verständlich erklärt: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seine Akteure

Veröffentlicht am 25. März 2024 um 15:34

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die darauf abzielt, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Es vereint verschiedene frühere Gesetze und Verordnungen, wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), in einem einzigen Gesetz.

Das GEG legt Standards und Anforderungen fest, die bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden einzuhalten sind. Dies umfasst Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, der Gebäudehülle, der Heizungs- und Lüftungstechnik sowie den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung.

Die Umsetzung und Kontrolle der Vorgaben des GEG erfolgt durch verschiedene Akteure:

1. **Bauämter und Baubehörden:** Lokale Behörden sind für die Genehmigung von Bauprojekten zuständig und überwachen die Einhaltung der GEG-Vorschriften während des Bauprozesses.

2. **Energieberater:** Diese Experten unterstützen Bauherren und Eigentümer bei der Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen gemäß den Anforderungen des GEG.

3. **Gebäudeenergieausweis-Aussteller:** Diese Personen sind befugt, Gebäudeenergieausweise auszustellen, die Informationen über den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes enthalten.

4. **Energieagenturen:** Regionale oder nationale Agenturen bieten Informationen, Schulungen und Beratungsdienste zur Umsetzung des GEG an.

5. **Umwelt- und Bauverbände:** Diese Organisationen überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben des GEG und organisieren Informationsveranstaltungen.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister sind ebenfalls an der Umsetzung des GEG beteiligt. Ihre hoheitlichen Tätigkeiten umfassen die Überprüfung und Kontrolle der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Sie prüfen beispielsweise die ordnungsgemäße Installation und Wartung von Heizkesseln sowie die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffemissionen. Darüber hinaus beraten sie Eigentümer und Betreiber von Gebäuden bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und können Fördermöglichkeiten aufzeigen.